Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Vermieter können Kosten für Bausparvertrag absetzen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Vermieter die Gebühren für den Abschluss eines Bausparvertrages als Werbungskosten steuerlich geltend machen können.
Urteil des BFH