Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gebrauchsüberlassungsverträge

Gebrauchsüberlassungsverträge

Im Unterschied zu Kauf, Tausch und Schenkung, bei denen es um die Veräußerung eines Gegenstandes geht, handelt es sich bei Miete, Pacht und Leihe um Gebrauchsüberlassungsverträge. Sie sind nämlich auf die zeitweise überlassung des Gebrauchs eines Gegenstandes gerichtet. Miete (§§ 535 ff BGB) und Pacht (§§ 581 ff BGB) unterscheiden sich von der Leihe (§§ 598 ff) durch die Entgeltlichkeit der Gebrauchsüberlassung.

Miete und Leihe berechtigen nur zum Gebrauch von Sachen, die Pacht dagegen berechtigt zum Gebrauch und zur Fruchtziehung. Gegenstand von Miete und Leihe können lediglich Sachen sein; als Pachtobjekte kommen Sachen und Rechte in Betracht.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Gebrauchsüberlassungsverträge erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Die Höhe des Mietzinses können die Vertragsparteien grundsätzlich frei vereinbaren. Bei der Wohnraummiete bestehen zum Schutz des Mieters zahlreiche Sonderregelungen, (vgl. Wohnungsbindungsgesetz, Wohnungsbaugesetz, Miethöhegesetz). Für die Wohnraummiete ist das Recht des Vermieters zur ordentlichen Kündigung weitgehend eingeschränkt(vgl. §§ 556a, 564b BGB).

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€