Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verkauf von apothekenüblichen Waren ausserhalb der Betriebsräume

Verkauf von apothekenüblichen Waren ausserhalb der Betriebsräume

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs verstösst die gesetzliche Regelung, wonach apothekenübliche Waren nur in den Apothekenbetriebsräumen und nicht auch vor der Apotheke in sogenannten Verkaufsschütten angeboten werden dürfen, gegen das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz und ist damit nichtig.

Urteil des BGH vom 11.02.1999
I ZR 18/97

ZAP EN-Nr. 559/99

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