Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verkauf einer Handwerker-Konzession

Verkauf einer Handwerker-Konzession

Der Betrieb einer Gebäudereinigung darf nur mit einem Gebäudereinigungsmeister als Betriebsleiter geführt werden. Um die Eintragung in die Handwerksrolle zu erreichen, schloss eine Gebäudereinigungs-GmbH einen Vertrag mit einem Meister über die übertragung einer entsprechenden Konzession gegen Zahlung von monatlich 1.500 DM ab. Da die GmbH keine Zahlungen leistete, klagte der Handwerksmeister.

Das Landgericht Berlin hielt den geschlossenen Vertrag für nichtig, da er von Anfang an auf eine unmögliche Leistung gerichtet war. Die Handwerksordnung verlangt nämlich, dass ein Gebäudereinigungsmeister auch tatsächlich verantwortlich in dem Betrieb mitarbeitet. Die blosse übertragung einer Konzession genügt den Anforderungen für die Genehmigung des Betriebes nicht.

Da der Meister nur gelegentlich in dem Betrieb der GmbH anwesend war und dort keinerlei Tätigkeit erbrachte, ging das Gericht davon aus, dass die Vergütung nur zu dem Zweck zugesagt wurde, die Betriebsgenehmigung (gesetzeswidrig) zu erlangen. Die Zahlungsklage wurde daher abgewiesen.

Urteil des LG Berlin vom 20.10.1995
53 S 198/95

NJW-RR 1996 676

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