Urteil
01.07.2008
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Verkauf unberechtigt vervielfältigter Tonträger ins Ausland
Das deutsche Urheberrecht ist auch dann anwendbar, wenn CDs oder andere Bild- bzw. Tonträger nicht in Deutschland, sondern ins Ausland vertrieben werden. Der Versand derartiger Produkte ins Ausland steht dem urheberrechtsverletzenden Inverkehrbringen im Inland gleich und ist nach § 108 Abs.1 Nr. 5 UrhG strafbar.
Urteil des BGH vom 03.03.2004
2 StR 109/03
Pressemitteilung des BGH Nr.23
Urteil des BGH vom 03.03.2004