Urteil
01.07.2008
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Verjährungsbeginn bei Verbandsklage wegen unerlaubter Werbe-E-Mails
Wird ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der unzulässigen Zusendung von Werbe-E-Mails von einem rechtsfähigen Verband geltend gemacht, kommt es für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist des § 11 Abs. 1 UWG allein auf die Kenntnis der Mitarbeiter des Verbandes an. Die frühere Kenntnis des Empfängers der beanstandeten E-Mail, der den Vorgang sodann an den Verband weitergeleitet hat, ist daher unerheblich.
Urteil des OLG Bamberg vom 27.09.2006
3 U 363/05
ZAP EN-Nr. 277/2007