Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verjährungsbeginn bei Schadensersatz

Verjährungsbeginn bei Schadensersatz

Ein Deutscher legte bei einer englischen Investmentfirma 260.000 DM in Börsentermingeschäften an. Das Anlagegeschäft ging gründlich schief. Der Anleger verlor das gesamte eingesetzte Kapital. Als er nach mehreren Jahren seine Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend machte, erhob der englische Vertragspartner die Einrede der Verjährung.

Hier handelte es sich um deliktische Ansprüche, die innerhalb von drei Jahren verjähren. Die Verjährung beginnt von dem Zeitpunkt an, in welchem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt (§ 852 Absatz 1 BGB). Da der geprellte Anleger, zwar die Gesellschaft, aber nicht den oder die Verantwortlichen für das Scheitern des Anlagegeschäftes kannte, war nach Auffassung des Bundesgerichtshofs die Verjährungsfrist noch nicht in Gang gesetzt worden. Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen hat der Verletzte nur dann, wenn ihm dessen Name und Anschrift bekannt sind. Kennt er nur die Geschäftsanschrift des Ersatzpflichtigen im Ausland, so ist ihm die Erhebung einer Klage vor einem deutschen Gericht, deren Zustellung im Ausland mit erheblichen Ungewissheiten verbunden ist, nicht zuzumuten. Danach war der Anspruch gegen den Verantwortlichen für das Verlustgeschäft noch nicht verjährt.

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

Urteil des BGH vom 16.12.1997
VI ZR 408/96

NJW 1998, 988

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€