Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Vergleichende Werbung im Internet

Vergleichende Werbung im Internet

Auch im Internet und anderen Onlinediensten gilt das Verbot der vergleichenden Werbung.

Dementsprechend untersagte das Oberlandesgericht Frankfurt einer Krankenkasse, auf ihrer Internet-Homepage ihre eigenen Beitragssätze denen der anderen Versicherungsgesellschaften gegenüberzustellen und auf Beitragserhöhungen namentlich bekannter Gesellschaften hinzuweisen.

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 22.01.1998
6 U 217/97

NJWE-WettbR 1998, 123

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