Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Vergleichende Werbung im Internet verboten
Auch im Internet und anderen Onlinediensten gilt das Verbot der vergleichenden Werbung.
Dementsprechend untersagte das Oberlandesgericht Frankfurt einer Krankenkasse, auf ihrer Internet-Homepage ihre eigenen Beitragssätze denen der anderen Versicherungsgesellschaften gegenüberzustellen und auf Beitragserhöhungen namentlich bekannter Gesellschaften hinzuweisen.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 22.01.1998
6 U 217/97
NJWE-WettbR 1998, 123