Vergleich mit Finanzamt möglich?
Gerade bei Steueraußenprüfungen sind Steuerpflichtige oftmals bemüht, mit den Finanzbeamten über strittige Punkte der Besteuerung Vereinbarungen zu treffen. Sind derartige Vergleiche wirksam? Hierzu der Bundesfinanzhof:
Vergleiche über Steueransprüche sind grundsätzlich nicht möglich. Dies verbietet schon der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Allerdings können insbesondere bei Schätzungsfällen durchaus Verständigungen zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen getroffen werden, soweit es um eine bestimmte Behandlung von Sachfragen geht. Das Finanzamt ist an derartige Verständigungen allerdings nur gebunden, wenn auf Seiten der Finanzverwaltung ein Amtsträger beteiligt war, der zur Entscheidung über Steuerfestsetzungen befugt ist. Eine bestimmte Form ist nicht erforderlich. Aus Beweisgründen sollte der Steuerpflichtige jedoch auf eine schriftliche und unterschriebene Niederlegung bestehen.
Urteil des BFH vom 31.07.1996
XI R 78/95
DATEV-LEXinform Nr. 0139400
RdW 1997, 179