Verfassungsbeschwerde über Einführung eines Tempolimits
Der Vorsitzende des ökologisch orientierten Verkehrsclubs Deutschland (VCD) erhob Verfassungsbeschwerde auf Einführung eines generellen Tempolimits.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an, da diese keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe. Folgende Gründe führten zu der Entscheidung:
Die höchstzulässigen Geschwindigkeiten wurden in den letzten Jahren ständig herabgesetzt. Dies hat trotz Zunahme der Fahrleistung um die Hälfte und Zunahme des Fahrzeugbestandes um ein Fünftel zu einer Senkung der Verkehrstoten um 13 % geführt. Auch dem Argument, die hohen Geschwindigkeiten hätten zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxyden geführt, vermochten die Richter nicht zu folgen, da die Emissionen gemessen am gestiegenen Verkehrsaufkommen sogar relativ abgenommen hätten.
Bundesverfassungsgericht; Az.: 1 BvR 1348/95