Urteil
01.07.2008
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Teure Verfassungsbeschwerde
Das angesichts der Vielzahl von Verfahren völlig überlastete Bundesverfassungsgericht geht immer rigoroser mit aussichtslosen Verfassungsbeschwerden um.
Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit über den Bau eines Golf-Clubhauses. Die Klage des Bauherrn auf Zahlung von 35.000 DM wurde in zweiter Instanz abgewiesen. Das Oberlandesgericht ließ keine Revision gegen das Urteil zu. Daraufhin suchte der Kläger sein Heil in einer Verfassungsbeschwerde. Das offenkundig unbegründete Rechtsmittel quittierte das Verfassungsgericht mit der höchstmöglichen Mißbrauchsgebühr von 5.000 DM.
Beschluß des BverfG, 2 BvR 506/98. Handelsblatt vom 02.11.1998