Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Teure Musikberieselung
Ein Arzt liess, um seine Patienten bei Laune zu halten, in der gesamten Praxis Radiomusik laufen. Die äusserst wachsame Verwertungsgesellschaft GEMA wollte dafür rund 250 DM kassieren.
Das Amtsgericht Nürnberg wertete die Musikberieselung tatsächlich als ‘öffentliche Aufführung’. Der um die Unterhaltung seiner Patienten besorgte Arzt muss daher zahlen.
Hinweis: Nach dieser Entscheidung wäre sicher auch die Ausstrahlung von Radiosendungen in Geschäftsräumen gebührenpflichtig.
Nürnberger Nachrichten vom 24.01.1996