Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Vereinbarte Bausumme als Grundlage für Architektenhonorar

Vereinbarte Bausumme als Grundlage für Architektenhonorar

Vereinbaren die Vertragsparteien eines Architekten- oder Ingenieurvertrages eine Bausumme als Grundlage für die geschuldete Architektenleistung, dann bildet diese Summe die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für die Honorarberechnung. Ist das Werk deshalb mangelhaft, weil die vereinbarten Kosten überschritten werden, kann der Architekt oder Ingenieur die Differenz, um die die tatsächlichen die vereinbarten Kosten übersteigen, nicht zusätzlich als anrechenbare Kosten seiner Honorarberechnung zu Grunde legen. Die Berücksichtigung dieser Differenz würde dazu führen, dass der Architekt oder Ingenieur auf Grund der Mangelhaftigkeit seines Werkes eine höhere Vergütung erhalten würde als sie ihm für eine vertragsgerechte Leistung zustehen würde.

Urteil des BGH vom 23.01.2003

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€