Verdienstausfall eines Unternehmers
Der Inhaber eines Handwerksbetriebes wurde bei einem Verkehrsunfall verletzt und konnte demzufolge über geraume Zeit nicht in seinem Unternehmen mitarbeiten. Seine Tätigkeiten übernahmen zeitweise seine Ehefrau und sein Vater und später ein angestellter Betriebsleiter. Der Unternehmer verlangte vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Aufwendungserstattung für die Ersatzarbeitskräfte und die Gewinneinbussen.
Er erhielt vom Gericht die Aufwendung für die Ersatzarbeitskräfte zugesprochen. Auch die Gewinneinbussen musste die Gegenseite erstatten, wobei sich das Gericht an den Betriebsergebnissen der Vorjahre orientierte und sodann den Gewinn für den Zeitraum des verletzungsbedingten Arbeitsausfalls schätzte. Einer Prognose des beklagten Unfallverursachers, wonach das Unternehmensergebnis schlechter ausgefallen wäre, wenn der verletzte Unternehmer selbst weiterhin einsatzfähig gewesen wäre, mochte das Gericht mangels entsprechender Anhaltspunkte nicht folgen.
Urteil des BGH vom 10.12.1996
VI ZR 268/95
NZV 1997, 174