Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verdienstausfall eines GmbH-Geschäftsführers

Verdienstausfall eines GmbH-Geschäftsführers

Der bei einem Verkehrsunfall verletzte Geschäftsführer einer GmbH, der zugleich Gesellschafter ist, erleidet auch dann einen unfallbedingten Verdienstausfallschaden, wenn sein Gehalt vertragsgemäß trotz krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit vom Unternehmen weiterbezahlt wird. Die Tatsache, dass der Geschäftsführer auf Grund des Geschäftführervertrages für die Dauer seiner unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit sein Gehalt weiterhin erhält, kann nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln nicht dazu führen, ihm seine Ersatzansprüche wegen fehlender Vermögenseinbußen zu versagen. Allerdings hat der Geschäftsführer seine Schadensersatzansprüche an seinen Arbeitgeber abzutreten oder die Ersatzleistung an ihn weiterzugeben, da dieser das Gehalt trotz Arbeitsunfähigkeit gezahlt hat.
Das Oberlandesgericht Köln stellte bei seiner Entscheidung klar, dass jedoch Bezüge, die kein Tätigkeitsentgelt, sondern eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen, nicht der Ersatzpflicht des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung unterliegen.

Urteil des OLG Köln vom 19.10.1999
15 U 58/99

GmbHR 2000, 937

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€