Urteil
01.07.2008
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Verdeckte Schmiergeldzahlungen durch Laborarzt
Ein Laborarzt verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), wenn er niedergelassenen Ärzten die Durchführung von Laboruntersuchungen, die diese selbst gegenüber der Kasse abrechnen können, unter Selbstkosten in der Erwartung anbietet, dass die Ärzte ihm im Gegenzug Patienten für Untersuchungen überweisen, die nur von einem Laborarzt vorgenommen werden können. Einem solchen Angebot unter Selbstkosten steht es gleich, wenn der Laborarzt einer Laborgemeinschaft niedergelassenen Ärzten freie Kapazitäten seines Labors unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt.
Urteil des BGH vom 21.04.2005
I ZR 201/02
BGHR 2005, 1604
NJW 2005, 3718