“Verängstigte” Existenzgründer
Ein Verlag ließ sich zum Vertrieb seines ‘Handbuchs für Selbständige und Unternehmer’ eine besondere Werbemethode einfallen. In den Werbebriefen hieß es wörtlich: ‘Fast 50 % aller Selbständigen scheitern mit ihren neugegründeten Unternehmen in den ersten drei kritischen Jahren. Sind Sie der Nächste?’. Unter dem Werbetext waren drei Klingelschilder abgebildet, wovon zwei als ‘erloschen’ gekennzeichnet waren und im mittleren Klingelfeld der Name des Werbeadressaten eingetragen war.
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Das Oberlandesgericht Köln erklärte diese ‘Werbung mit der Angst’ für wettbewerbswidrig und damit unzulässig. Die Richter sahen die Gefahr, daß der Empfänger durch den Text derart verängstigt und eingeschüchtert wird, daß er sich allein deshalb für das Angebot des Verlages interessiert.
Nach diesem Urteil sollte daher von Werbeaktionen abgesehen werden, mit denen zunächst Angst geschürt und diese dann ausgenutzt wird, um ein Produkt zur angeblichen Problemlösung attraktiv zu machen.
Urteil des OLG Köln vom 02.05.1997
6 U 24/97
RdW Heft 15/97, Seite V