Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unzulässiger Link auf markenrechtlichen Störer
Verstößt ein Internetanbieter durch Verwendung eines geschützten Produktnamens gegen markenrechtliche Vorschriften, so handelt auch derjenige wettbewerbswidrig, der auf seiner Internetseite einen Link auf die Seite des markenrechtlichen Störers unter Verwendung des geschützten Namens (hier Explorer) setzt.
Urteil des LG Braunschweig vom 6.09.2000; Az.: 9 O 188/00 (nicht rechtskräftig)