Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verlinkung im Internet unzulässig?

Verlinkung im Internet unzulässig?

Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg ist die Verknüpfung einer Internetseite mit der Website eines anderen Anbieters mittels eines Hyperlinks wettbewerbswidrig, da für den Internetnutzer dadurch der Eindruck erweckt wird, es bestünden geschäftliche Verbindungen und der Betreiber sei berechtigt, mittels Link auf die Website eines Mitbewerbers zu verweisen.
Anmerkung: Diese Entscheidung des Landgerichts Hamburg steht im krassen Gegensatz zur ansonsten herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung. Dort werden derartige Links mittlerweile fast einhellig für zulässig gehalten. Ferner lassen die Hamburger Richter die Eigenheiten des Internets völlig außer Betracht. Danach ist nicht nachvollziehbar, warum beim Nutzer bei Betätigung eines Hyperlinks der Eindruck entstehen soll, dass der Verknüpfung der Websites stets auch eine Geschäftsbeziehung der jeweiligen Betreiber zu Grunde liegt. Allein schon deshalb erscheint die Täuschung eines Nutzers als ausgeschlossen. Daher ist davon auszugehen, dass die Entscheidung des Landgerichts in der Berufungsinstanz aufgehoben wird.

Urteil des LG Hamburg vom 02.01.2001; Az.: 312 O 606/00 (nicht rechtskräftig)

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€