Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzulässiger Haftungsausschluss bei Anlagevermittlung

Unzulässiger Haftungsausschluss bei Anlagevermittlung

Anlagevermittler können die Verjährung ihrer Haftung gegenüber Kunden grundsätzlich vertraglich verkürzen. Eine entsprechende Klausel ist aber gesetzeswidrig, wenn diese Haftungsbegrenzung auch zugunsten der beim Vertrieb der Vermögensanlage als Anlageberater und Vermittler tätig gewordenen selbstständigen Unternehmer gelten soll. Mit einer solchen Klausel muss der Anleger nicht rechnen. Sie ist daher gemäß § 305c Abs.1 BGB unwirksam.
Urteil des BGH vom 11.12.2003
III ZR 118/03
BGHR 2004, 423

Urteil des BGH vom 11.12.2003

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