Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unzulässiger Haftungsausschluss bei Anlagevermittlung
Anlagevermittler können die Verjährung ihrer Haftung gegenüber Kunden grundsätzlich vertraglich verkürzen. Eine entsprechende Klausel ist aber gesetzeswidrig, wenn diese Haftungsbegrenzung auch zugunsten der beim Vertrieb der Vermögensanlage als Anlageberater und Vermittler tätig gewordenen selbstständigen Unternehmer gelten soll. Mit einer solchen Klausel muss der Anleger nicht rechnen. Sie ist daher gemäß § 305c Abs.1 BGB unwirksam.
Urteil des BGH vom 11.12.2003
III ZR 118/03
BGHR 2004, 423
Urteil des BGH vom 11.12.2003