Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzulässiger Boykottaufruf einer Krankenkasse

Unzulässiger Boykottaufruf einer Krankenkasse

Ein Rundschreiben einer gesetzlichen Krankenversicherung an die in einem Landkreis niedergelassenen ärzte, in dem diese gebeten werden, bei der Verordnung von Krankentransporten mit Taxi- und Mietwagen vorrangig die Vertragsunternehmen der Krankenkasse zu berücksichtigen, stellt einen auf eine Bezugssperre gerichteten und damit unzulässigen Boykottaufruf dar.

Urteil des BGH vom 27.04.1999; KZR 54/97

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