Urteil
01.07.2008
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Unzulässiger Boykottaufruf einer Krankenkasse
Ein Rundschreiben einer gesetzlichen Krankenversicherung an die in einem Landkreis niedergelassenen ärzte, in dem diese gebeten werden, bei der Verordnung von Krankentransporten mit Taxi- und Mietwagen vorrangig die Vertragsunternehmen der Krankenkasse zu berücksichtigen, stellt einen auf eine Bezugssperre gerichteten und damit unzulässigen Boykottaufruf dar.
Urteil des BGH vom 27.04.1999; KZR 54/97