Urteil
01.07.2008
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Unzulässiger Gewährleistungseinbehalt
Das Oberlandesgericht München entschied, dass ein in den vorformulierten allgemeinen Vertragsbedingungen vereinbarter Gewährleistungseinbehalt von 10 % der Bruttoauftragssumme auf die Dauer von 5 Jahren und 1 Monat unwirksam ist.
Dadurch werde, so das Gericht, der betroffene Bauunternehmer (hier: Installationsbetrieb) entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 9 AGB-Gesetz).
Urteil des OLG München vom 20.06.1995
13 U 5787/94
NJW-RR 1996, 534