Urteil
01.07.2008
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Sicherheitsverlust für Bauherrn bei unzulässigem Gewährleistungseinbehalt
Zahlt der Bauherr, der eine Gewährleistungssicherheit bar einbehält und eine daraufhin entsprechend den Vertragsbedingungen vom Bauunternehmer gestellte Bürgschaft als Austauschsicherheit entgegennimmt, den Sicherheitseinbehalt entgegen einer vom Unternehmer gesetzten Nachfrist nicht auf ein Sperrkonto ein, muss er nicht nur den Sicherheitseinbehalt auszahlen, sondern auch die Bürgschaft herausgeben. Die nicht fristgerechte Ausbezahlung des Gewährleistungseinbehalts hat daher zur Folge, dass der gesamte Anspruch auf Sicherheitsleistung entfällt.
Beschluss des BGH vom 10.11.2005
VII ZR 11/04
BGHR 2006, 223
NZBau 2006, 106