Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzulässiger Firmenbestandteil Investment Consult

Unzulässiger Firmenbestandteil Investment Consult

Kapital- und Investmentgesellschaften geniessen wie Banken einen besonderen kreditgewerblichen Bezeichnungsschutz. Nach § 7 Abs. 1 KAGG darf unter anderem die Bezeichnung Investment in der Firmenbezeichnung nur von Kapitalanlagegesellschaften und nach dem Auslandsinvestment-Gesetz gleichgestellten Gesellschaften geführt werden.

Handelt es sich bei einem Unternehmen nicht um eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne dieses Gesetzes, weil Firmenzweck beispielsweise auch die Verwaltung von Privatvermögen ist, verstösst es gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit, wenn in der Firmierung das Wort Investment geführt wird.

Beschluss des BayObLG vom 03.02.1999
3 Z BR 297/98

Der Betrieb 1999, 738

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