Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzulässige Zahnarztwerbung im Internet

Unzulässige Zahnarztwerbung im Internet

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist die Werbung eines Zahnarztes berufs- und damit wettbewerbswidrig, wenn sich der Arzt im Internet über ein virtuelles Praxisschild mit Foto, seiner Fachbezeichnung „Kieferorthopäde“, Adresse nebst Telefon- und Telefaxnummer, einem Lageplan des Praxisstandortes sowie einer Aufzählung seiner Mitgliedschaften in zahlreichen Berufsorganisationen präsentiert.

Urteil des OLG Köln vom 17.12.1999; Az.: 6 U 116/99

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