Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzulässige Zahnarztwerbung im Internet

Unzulässige Zahnarztwerbung im Internet

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist die Werbung eines Zahnarztes berufs- und damit wettbewerbswidrig, wenn sich der Arzt im Internet über ein virtuelles Praxisschild mit Foto, seiner Fachbezeichnung “Kieferorthopäde”, Adresse nebst Telefon- und Telefaxnummer, einem Lageplan des Praxisstandortes sowie einer Aufzählung seiner Mitgliedschaften in zahlreichen Berufsorganisationen präsentiert.

Urteil des OLG Köln vom 17.12.1999; Az.: 6 U 116/99

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