Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unzulässige Zahnarztwerbung im Internet
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist die Werbung eines Zahnarztes berufs- und damit wettbewerbswidrig, wenn sich der Arzt im Internet über ein virtuelles Praxisschild mit Foto, seiner Fachbezeichnung “Kieferorthopäde”, Adresse nebst Telefon- und Telefaxnummer, einem Lageplan des Praxisstandortes sowie einer Aufzählung seiner Mitgliedschaften in zahlreichen Berufsorganisationen präsentiert.
Urteil des OLG Köln vom 17.12.1999; Az.: 6 U 116/99