Urteil
01.07.2008
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Unzulässige Regulierung von Unfallschäden durch Autovermieter
Veranlasst ein Mietwagenunternehmen, dass seine unfallgeschädigten Kunden ihre Ansprüche gegen den Schädiger auf Ersatz der Mietwagenkosten an ein zur Rechtsberatung zugelassenes Inkassobüro abtreten, das die Forderung seinerseits an das Mietwagenunternehmen zur Sicherung abtritt, so sind die Abtretungen nichtig, wenn dieses Vorgehen eine Schadensregulierung – insbesondere die Durchsetzung des Unfallersatztarifs – durch das Mietwagenunternehmen darstellt und damit ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vorliegt.
Urteil des BGH vom 18.03.2003