Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unzulässige Rechtsberatung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Stellt eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stellenanzeigen ihre Tätigkeit unter anderem mit “Tax und Legalservice” dar, so stellt dies ein unzulässiges Anbieten von geschäftsmäßiger Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten dar und verstößt demzufolge gegen das Rechtsberatungsgesetz.
Urteil des OLG Dresden vom 18.04.2000; Az.: 14 U 3538/99