Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unzulässige Eintragung in Ärzteverzeichnis
Wettbewerbswidrig handelt, wer ärzten eine kostenpflichtige Eintragung in dem Buch ‘top-Schmerzärzte in Deutschland’ bzw. ‘die guten Schmerzärzte in Deutschland’ anbietet.
Zum einen werden ärzte dazu veranlaßt, sich über das standesrechtliche Werbeverbot hinwegzusetzen. Zum anderen wird durch derartige Verzeichnisse irreführend der Eindruck geweckt, als erbrächten die in der Broschüre verzeichneten ärzte Spitzenleistungen, obwohl die Eintragung tatsächlich nur von der Zahlung eines Entgelts abhängt.
Urteil des LG Wuppertal vom 08.07.1997
14 O 56/97
WRP 1997, 992