“Mega” unzulässig
Ein Zigarettenhersteller beantragte die Eintragung von ‘Mega’ als Zigarettenname. Das Deutsche Patentamt lehnte die Eintragung ab. Alle hiergegen gerichteten Rechtsmittel blieben ohne Erfolg.
Begriffe, die zur Bezeichnung der Eigenschaft einer Ware dienen, weil sie in ihrer beschreibenden Bedeutung nahezu unbegrenzt als Eigenschaftswort verwendbar sind, können nicht als Marke eingetragen werden. Das Wort ‘Mega’ wird in allen Bereichen des Wirtschaftslebens als Eigenschaftswort für besonders gross oder bedeutend verwendet (z.B. Megahit, megastark, Megaprojekt usw.)
Der Zigarettenhersteller muss sich wohl oder übel einen anderen Namen einfallen lassen.
Beschluss des BGH vom 20.06.1996
I ZW 31/95
WRP 1996, 1042