Unzulässige Benutzung fremder Marken als Adwords bei Google
Die Benutzung einer fremden Marke bzw. einer geschäftlichen Bezeichnung als so genannter Meta-Tag im Quellcode einer Website stellt nach überwiegender Meinung der Gerichte eine rechtsverletzende Gebrauchshandlung und damit eine Markenrechtsverletzung dar. Das Oberlandesgericht Braunschweig wendet diesen Grundsatz auch auf die Verwendung der Marke oder des Firmenkennzeichens eines Dritten als Keyword bei der Aufgabe einer kontext-sensitiv erscheinenden Anzeige bei Google (Adword) für ein Angebot an, bei dem Produkte dieser Marke nicht angeboten werden.
Der bei Google oder einer anderen Suchplattform verwendete Markenbegriff des Dritten soll die Anzeige möglichst weit oben in der Trefferliste erscheinen lassen, was bei Verwendung des weniger gängigen Markennamens des angebotenen Produkts nicht erreichbar wäre. Das ist nach dieser Entscheidung unzulässig.
Beschluss des OLG Braunschweig vom 11.12.2006
2 W 177/06
WRP 2007, 437