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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unwirksamer Product-Placement-Vertrag

Unwirksamer Product-Placement-Vertrag

Im Wettbewerbsrecht gilt der so genannte Wahrheitsgrundsatz, nach dem Werbung den Adressaten als solche kenntlich gemacht werden muss. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es wettbewerbswidrig, wenn ein Spielfilm, in dem in erheblichem Umfang bezahlte Werbungbetrieben wird, ohne Aufklärung über diesen Umstand in den Verkehr gebracht wird.

Demzufolge ist ein so genannter Product-Placement-Vertrag wegen Gesetzesverstoßes nichtig, sofern die Vertragsparteien die Begehung unlauteren Wettbewerbs dahingehend vereinbaren, dass sich ein Filmproduzent gegen Entgelt verpflichtet, eine vom Vertragspartner hergestellte und vertriebene Spirituose in einem Kinofilm werbewirksam zu platzieren.

Urteil des OLG München vom 16.02.2006

29 U 4412/05

Pressemitteilung des OLG München

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