Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unwirksame Vermittlungsprovision bei der Arbeitnehmerüberlassung
Nach § 9 Nr. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist eine Vereinbarung unwirksam, in der dem Entleiher durch den Verleiher untersagt wird, den Leiharbeitnehmer in dem Zeitpunkt einzustellen, in dem dessen Arbeitsverhältnis zum Verleiher nicht mehr besteht.
Nach dieser Vorschrift ist auch eine vertragliche Bestimmung unwirksam, wonach der Entleiher dem Verleiher eine Vermittlungsprovision zu zahlen hat, wenn er den Leiharbeitnehmer vor Ablauf der gesetzlich geregelten maximalen Überlassungsdauer von zwölf Monaten oder innerhalb von sechs Monaten nach der Überlassung übernimmt.
Urteil des BGH vom 03.07.2003