Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unwirksame Mobilfunkklauseln
Eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Mobilfunkanbieters, wonach sich dieser vorbehält, bei Nichtzahlung der Gebührenrechnung fünf Werktage nach Rechnungsstellung den Telefonanschluss bis zum Eingang der fälligen Gebühren zu sperren und eine Gebühr für den Wiederanschluss gemäss Preistabelle zu erheben, verstösst gegen das AGB-Gesetz und ist damit unwirksam. Ein Mobilfunkanbieter, der derartige Klauseln verwendet, handelt wettbewerbswidrig.
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 29.05.1997
2 U 42/96
Betriebs-Berater 1997, 1812