Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unwirksame Mobilfunkklausel
Zunehmend werden Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Mobilfunkanbietern von den Gerichten beanstandet.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht erklärte die von einem Mobilfunkanbieter verwendete Klausel, wonach dieser ‘bei Nichtbeachtung der Gebührenrechnung fünf Werktage nach Rechnungsstellung’ berechtigt ist, den Mobilfunkanschluss bis zum Eingang der fälligen Gebühren zu sperren, für unwirksam.
Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 29.05.1997
2 U 42/96
MDR 1997, 810