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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unwirksame Löschung aus Handelsregister mangels Anhörung

Unwirksame Löschung aus Handelsregister mangels Anhörung

Wird einem Unternehmen in einem vom Finanzamt veranlassten Löschungsverfahren wegen Vermögenslosigkeit nach Anhörung und eingelegtem Widerspruch vom Registergericht zunächst mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wird, bedarf es im Falle der Wiederaufnahme des Löschungsverfahrens einer erneuten Anhörung. Die Anhörung stellt einen wesentlichen und unbedingt notwendigen Bestandteil der Ermittlungen des Registergerichts dar und kann daher nicht im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden.

Beschluss des KG Berlin vom 30.01.2007
1 W 214/06
KGR Berlin 2007, 368

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