Urteil
01.07.2008
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Unwirksame Arbeitnehmerbürgschaft
Eine durch einen Formularvertrag erklärte Bankbürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten seines Arbeitgebers aus Materiallieferungen ist unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer unzumutbar belastet. Das kann insbesondere dann anzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer die Bürgschaft nur aus Angst vor dem Verlust seines Arbeitsplatzes übernimmt und die Bürgschaftssumme in einem krassen Missverhältnis zu seinen Einkünften oder seinen Vorteilen aus der Bürgschaft steht.
Urteil des OLG Zweibrücken vom 14.04.2005
4 U 132/04
OLGR Zweibrücken 2005, 650