Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unwahre Pkw-Werbung
Das OLG Nürnberg legte Käufern eines Mittelklasse-Pkw`s nahe, daß sie Werbetexte nicht allzu wörtlich nehmen dürften. So müsse man sich als Käufer bewußt sein, daß, unabhängig von dem, was die Werbung verspricht, ein Mittelklasse-PKW nicht die Ausstattung einer Luxuslimousine beinhalten kann. Im vorliegenden Fall ging es um die Geräuschdämpfung des Wagens. Es genüge vielmehr, daß die Ausstattung des jeweiligen Pkw`s mit dem Ausstattungsniveau seiner Fahrzeugklasse vergleichbar ist. “br/>Oberlandesgericht Nürnberg; Az.: 4 U 3825/97