Einzugsermächtigung umweltfreundlich?
In dem Hinweis eines Verlages, die Erteilung einer Einzugsermächtigung führe zu einer Reduzierung des Papierverbrauchs im Sinne des Umweltschutzes, ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart keine ‘unwahre Umweltwerbung’ zu sehen. In der weiteren Angabe des Verlages, der Abonnent nehme mit der Zusendung der Einzugsermächtigung ‘an der monatlichen Verlosung’ teil, sah das Gericht hingegen eine unzulässige Irreführung, weil der Kunde tatsächlich nur an einer Verlosung beteiligt war. Aus dem Wortlaut ‘an der monatlichen Verlosung’ konnte der Abonnent nämlich eindeutig schließen, daß er an jeder der vom Verlag monatlich durchgeführten Verlosungen teilnehmen werde.
Urteil des OLG Stuttgart vom 14.11.1997
2 U 57/97
NJWE-WettbR 1998, 223