Einzugsermächtigung durch AGB
Kunden können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes durch eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Zahlung wiederkehrender Geldbeträge verpflichtet werden.
Gerade bei relativ geringen Beträgen – hier ging es um 11,40 DM – bringt das Einzugsverfahren für den Zahlungsempfänger erhebliche Kostenvorteile. Demgegenüber sah das Gericht beim Kunden dadurch keine Nachteile, da dieser, anders als im sogenannten Abbuchungsverfahren, Buchungen jederzeit rückgängig machen kann. Die Befürchtung des Kunden , daß falsch oder unberechtigt abgebucht wird, ist danach unbegründet.
Urteil des BGH vom 10.01.1996
XII ZR 271/94
Mittelfränkische Wirtschaft Heft 1/97, Seite 40