Urteil
01.07.2008
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Unwahre Behauptung einer Kfz-Haftpflichtversicherung über Sachverständigen
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung handelt wettbewerbswidrig, wenn sie einem Unfallgeschädigten gegenüber durch unrichtige Darstellungen der Rechtslage den Eindruck erweckt, der von ihm beauftragte Sachverständige berechne überhöhte Honorare, die von der Versicherung nicht ersetzt werden müssen und vom Unfallgeschädigten als Auftraggeber des Sachverständigen mit Aussicht auf Erfolg beanstandet werden könnten.
Urteil des OLG Köln vom 16.10.1998
6 U 38/98
NZV 1999, 85