Unternehmer als “Bankier”
Nimmt ein Unternehmen von Kunden und Mitarbeitern in großem Umfang (hier ca. 2 Millionen Euro) Darlehen auf, die sodann an Schwestergesellschaften weitergeleitet werden, ist es als Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 KWG (Gesetz über das Kreditwesen) anzusehen, weil es in einemUmfang Bankgeschäfte betrieben hat, die einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Es bedarf daher einer Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 S. 2 KWG.
Die vertretungsberechtigten Organe des Unternehmens machen sich durch nicht genehmigte Kreditgeschäfte nicht nur strafbar, sondern haften einem Darlehensgeber gegebenenfalls auf Rückzahlung der Darlehenssumme.
Urteil des BGH vom 11.07.2006
VI ZR 340/04
Pressemitteilung des BGH