Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Steuerformular “Elster” urheberrechtlich geschützt
Die vom Bayerischen Landesamt für Steuern entwickelten und über dessen Internetseite elster.de bereitgestellten Steuerformulare sind urheberrechtlich geschützt. Auch der Domainname genießt Namensschutz. Dementsprechend untersagte das Landgericht München einem Unternehmer dieVerbreitung der Formulare unter der Bezeichnung „D-Elster“ und die Verwendung der Domain d-elster.de.
Beschluss des LG München vom 05.01.2007
33 O 177/07
Handelsblatt vom 17.01.2007