Steuerformular “Buch mit sieben Siegeln”
Das Finanzamt lehnte eine Steuervergünstigung für ein Ehepaar, das in den Vorjahren einen Anbau an seinem Einfamilienhaus vorgenommen hatte, mit der Begründung ab, die Steuerpflichtigen hätten bei den entsprechenden Steuererklärungen die in der ‘Anlage FW’ enthaltenen Hinweise schuldhaft nicht beachtet. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sah sich den entsprechenden Erklärungsvordruck genauer an und bezeichnete ihn als ‘Buch mit sieben Siegeln’, bei dem sogar Steuerbeamte ‘oft überfordert’ seien. Daher kann einem Steuerzahler ein auf mangelnder Kenntnis beruhender Irrtum nicht angelastet werden. Im Ergebnis mussten die Steuerbescheide aus den Vorjahren zu Gunsten des Ehepaars abgeändert werden.
Urteil des FG Rheinland-Pfalz
1 K 2553/98
NJW Heft 38/1999, Seite LV