Urteil
01.07.2008
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Unterlassene Überwachung der Mittelverwendung durch Bank
Eine Bank, die gemeinsam mit einem auswärtigen Kreditinstitut einem Baubetreuungsunternehmen einen Baukredit gewährt hat, hat als Konsortialführerin bei Überwachung der Mittelverwendung entsprechend dem Baufortschritt nur die Pflichten eines ordentlichen Bankkaufmanns zu erfüllen,nicht aber die Pflichten eines Generalbauunternehmers, eines Architekten oder eines Baubetreuers. Sie braucht – so das Oberlandesgericht Celle – deshalb auch keine Baufachleute in die Bautenstandskontrolle einzubeziehen oder die Kostenplanung des Darlehensnehmers durch Baufachleute überprüfen zu lassen.
Urteil des OLG Celle vom 19.07.2006
9 U 86/05
OLGR Celle 2006, 668