Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unterlassene Überprüfung des Zahnriemens
Eine Kfz-Werkstatt hat ihrem Kunden Schadensersatz zu leisten, wenn sie es anläßlich des 100.000 km-Kundendienstes unterläßt, eine Nachspannung bzw. eine Erneuerung des Zahnriemens zu empfehlen und dies später zu einem Motorschaden führt.
Neben der Werkstatt haftet der Fahrzeughersteller für den entstandenen Schaden, wenn er in seinen Erwartungsrichtlinien nicht auf die Notwendigkeit der turnusmäßigen Erneuerung oder wenigstens regelmäßigen überprüfung des Zahnriemens bei einem bestimmten Fahrzeugalter oder einer erreichten Fahrleistung von ca. 90.000 km hinweist.
LG München I vom 07.10.1998; Az.: 31 S 14827/96