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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Identifikationsnummer immer überprüfen

Identifikationsnummer immer überprüfen

Liefert ein Unternehmen Waren in ein Land der Europäischen Union, muss nur der Abnehmer in seinem Land die anfallende Umsatzsteuer abführen. Für den deutschen Unternehmer ist der Umsatz steuerfrei, wenn er dem Finanzamt gegenüber die sogenannte Identifikationsnummer des Kunden nachweist.

Pech hatte ein deutscher Unternehmer, dessen österreichischer Kunde eine falsche Identifikationsnummer angab. Der Bundesfinanzhof versagte die Steuerbefreiung. Das hiesige Unternehmen hätte sich die vom Kunden angegebene Nummer beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis bestätigen lassen müssen. Die unterlassene Nachprüfung kam dem Unternehmer bei einem Gesamtvolumen des Geschäfts von 6 Millionen Mark teuer zu stehen.

Urteil des BFH
V B 159/96

Wirtschaftswoche Heft 21/97, Seite 158

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