Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unrichtige Auskunft des Maklers über Wohnfläche führt zu Wegfall des Anspruchs auf Provision

Unrichtige Auskunft des Maklers über Wohnfläche führt zu Wegfall des Anspruchs auf Provision

Gibt ein Makler gegenüber einem Kunden die Wohnfläche des zu erwerbenden Reihenhauses unrichtig mit 110 qm statt tatsächlicher 93,15 qm an, steht ihm wegen dieser Vertragsverletzung kein Maklerlohn zu.

In einem derartigen Fall macht sich der Makler darüber hinaus schadensersatzpflichtig, wenn seinem Kunden durch den Erwerb des Hauses mit geringerer als angenommener Wohnfläche ein Schaden entsteht. Der Schaden kann in dem Vermögensnachteil bestehen, der dem Kunden durch den Erwerb des Hauses entstand, wenn er ein vergleichbares anderes, preisgünstigeres Objekt hätte erwerben können.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.12.1998, 7 U 59/98. NJW-RR 1999, 848

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