Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Steuerhinterziehung durch Finanzbeamten
Versucht ein Finanzbeamter in erheblichem Umfang Steuern zu hinterziehen, indem er bei für andere Personen gefertigten Steuererklärungen in 67 Fällen unrichtige Angaben und bei seiner eigenen Steuererklärung Falschangaben im Zusammenhang mit dem Bau seines Hauses macht, kann er aus dem Staatsdienst entlassen werden.
In einem derart gravierendem Fall wird – so das erkennende Gericht – die Steuerehrlichkeit der Bürger erheblich erschüttert, wenn der Eindruck entsteht, dass sich sogar Finanzbeamte ‘selbst bedienen’.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz 3 A 10790/99
Handelsblatt vom 24.01.2000