Schadensersatz bei unrichtiger Zollauskunft
Ein Unternehmen wandte sich wegen eines komplizierten Exportvorgangs an die zuständige Zollstelle und bat um Auskunft über das Verzollungsverfahren. Anlässlich einer späteren Betriebsprüfung stellte sich die Unrichtigkeit der Auskunft heraus. Dies führte zu einer Nachzahlung von knapp 70.000 Euro. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte den Fiskus zum Ersatz des entstandenen Schadens.
Bei einem Auskunftsersuchen über das anzuwendende Verzollungsverfahren müssen die Beamten den Anfragenden vollständig, sachlich und rechtlich zutreffend informieren und vor allem in beratungsintensiven Angelegenheiten besonders auf dessen Belange Rücksicht nehmen. Außerdem treffen die Vorgesetzten weitgehende Ausbildungs-, Informations- und Kontrollpflichten gegenüber den auskunftsgebenden Beamten.
Urteil des OLG Koblenz vom 23.03.2005
1 U 1482/03 (nicht rechtskräftig)
OLGR Koblenz 2005, 613